Hallo zusammen,
mein Nachlassverwalter möchte ein Grundstück verkaufen.
Ich stelle mir nun die Frage, ob die mir bekannten Gläubiger Beteiligte des Genehmigungsverfahrens sind und ob diese ein Beschwerderecht haben oder ob nur der antragstellende Gläubiger beteiligt werden muss.
Ich hoffe, mir kann jemand helfen!
Vielen Dank im Voraus!
Ireen