Ich fürchte, dass gerade etwas an den Grundbuchkollegen vorbeigeht und deshalb will ich auch im Grundbuchforum darauf aufmerksam machen, dass der Notar ab 01.09.2013 auch dafür zuständig ist, die rechtsgeschäftliche Vertretungsmacht zu bescheinigen, sodass dem Grundbuchamt künftig jede Prüfung der betreffenden Vollmachten entzogen ist, weil diese gar nicht mehr vorgelegt werden müssen.
Vgl. hier:
https://www.rechtspflegerforum.de/showthread.php…ll=1#post871608
Die Kritik an diesem Vorhaben wurde -wie üblich- nicht gehört.
Es werden also künftig massenweise unrichtige Grundbucheintragungen erfolgen, weil die rechtsgeschäftliche Vertretungsmacht zwar vom Notar bescheinigt wurde, sie aber objektiv nicht vorliegt, weil die Vollmacht von ihrer Reichweite her nicht ausreicht (von bedingten und befristeten Vollmachten, der Problematik der Beschränkung im Innen- oder Außenverhältnis und von einer Befreiung Verbot des Selbstkontrahierens gar nicht zu reden). Denn alles, was bisher in Vollmachtsfragen beanstandet wurde, wird nunmehr problemlos "durchrutschen", weil die Notare, die bislang trotz bestehender Vollmachtsmängel vorlegten, in all diesen Fällen auch die ordnungsgemäße rechtsgeschäftliche Vertretungsmacht bescheinigt hätten und dies dann natürlich auch künftig tun werden. Zudem sind die Notare künftig auch Richter in eigener Sache, weil sie im Rahmen der Vollmachtsbescheinigung auch über Vollmachten zu befinden haben, die sie selbst beurkundet haben.