Anweisung des Notars zur Erteilung der 2. VA

  • Guten Morgen!
    Ich habe hier den Antrag eines Notars, der einen Beschluss zur Erteilung einer 2. VA haben möchte (Grundschuld-UR). Jetzt weiß ich nicht so richtig, wie dieser Beschluss aussehen muss bzw. was ich bei der Vfg alles beachten muss. Kann mir vllt jemand helfen?? :oops:

    LG Beany

  • beschließt das Amtsgericht xy durch Rechtspflegerin Flamingo:

    Die Notarin

    Frau Sowieso,
    Adresse

    wird auf Ihren Antrag vom hin gem. § 797 Abs. 3 ZPO ermächtigt eine weitere vollstreckbare Ausfertigung der

    Grundschuldbestellungsurkunde der Notarin Sowieso vom 29.04.2003 Ur. - Nr. 284/2003
    der Gläubigerin Sparkasse , Ort zu erteilen.

    G r ü n d e:
    Mit Schreiben vom beantragte die Notarin Sowieso die Ermächtigung, der o.a. Gläubigerin eine weitere vollstreckbaren Ausfertigung der Grundschuldbestellungsurkunde vom 29.04.2003 Ur.- Nr. 284/2003 zu erteilen, da die erste vollstreckbare Ausfertigung der Gläubigerin auf dem Postwege verloren gegangen ist.
    Der Nachweis wurde durch den Schriftwechsel der Gläubigerin mit dem Amtsgericht geführt, der bestätigt, dass die Gläubigerin die Grundschuldbestellungsurkunde dem Amtsgericht übersandte, diese dort aber anscheinend nicht angekommen ist, da das Amtsgericht bestätigt, dass die Urkunde nicht vorliegen würde.
    Die Schuldner wurden zum Antrag gehört, haben aber keine Stellungnahmen abgegeben.
    Daher war dem Antrag der Notarin zu entsprechen.

    Vfg.
    1. Beschlussausfertigung zustellen an
    Notarin per EB
    Schuldner formlos

    2. weglegen

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