Hallo zusammen,
ich habe gerade ein kleines praktisches Problem (oder irgendwas auf den Augen... ).
Ich habe einen Antrag auf priviligierte Pfändung wegen vorsätzl. unerlaubter Handlungen (Voraussetzungen liegen vor).
Der Gläubiger hat dies im Vordruck (wegen gewöhnlicher Gerldforderungen) nur unter dem Punkt "Sonstige Anordnungen" aufgenommen.
Hier kann ich aber ja keinen abweichenden Freibetrag festsetzen.
Ich wollte ihm schon aufgeben, den Vordruck für die Unterhaltsforderungen zu benutzen (da mir auch die Angaben zu weiteren Unterhaltspflichten noch fehlen), stelle aber nun fest, dass dieser Vordruck diese Möglichkeit gar nicht beinhaltet, sondern wirklich NUR auf Unterhaltsforderungen ausgelegt ist.
Was tun?