Forderung aus unerlaubter Handlung mit neuem Vordruck

  • Hallo zusammen,

    ich habe gerade ein kleines praktisches Problem (oder irgendwas auf den Augen... :confused:).
    Ich habe einen Antrag auf priviligierte Pfändung wegen vorsätzl. unerlaubter Handlungen (Voraussetzungen liegen vor).
    Der Gläubiger hat dies im Vordruck (wegen gewöhnlicher Gerldforderungen) nur unter dem Punkt "Sonstige Anordnungen" aufgenommen.
    Hier kann ich aber ja keinen abweichenden Freibetrag festsetzen.
    Ich wollte ihm schon aufgeben, den Vordruck für die Unterhaltsforderungen zu benutzen (da mir auch die Angaben zu weiteren Unterhaltspflichten noch fehlen), stelle aber nun fest, dass dieser Vordruck diese Möglichkeit gar nicht beinhaltet, sondern wirklich NUR auf Unterhaltsforderungen ausgelegt ist.

    Was tun?

    Verliere immer den ganzen Verstand - ein halber verwirrt nur! :grin:

  • Das BMJ hat ausdrücklich bewusst darauf verzichtet, diesen Fall im Vordruck abzubilden, weil der ja praktisch gar nicht vorkommt... :gruebel:

    Man soll aber den "normalen" Vordruck nehmen, soweit also alles richtig. Du musst dann einen entsprechenden Beschluss "basteln".

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