Rechtspflege statt Jura

  • Hallo, ich hab Jura studiert und nicht abgeschlossen. Nun denke ich über Rechtspflege nach. Wie sehen denn so die Examina aus? So, wie in Jura? Bekommt man also einen Sachverhalt und muss den binnen 5 Stunden gutachterlich lösen?
    Und was für Leute sind an den Rechtspflegeschulen? Mehr Abiturienten oder haben sich auch ein paar abgebrochene Juristen älteren Semesters dahin verirrt?

  • Jop, so war es jedenfalls bei uns an der FH in Rotenburg, Hessen. Obwohl es durchaus mehr als einen Sachverhalt pro Klausur gab, dass war unterschiedlich. Da ich kein Jura studiert habe, kann ich dir natürlich nicht sagen, ob es genau das selbe ist ;)

    Ja, es gab bei unseren 60 Leuten bestimmt so 3-4, die vorher Jura studiert hatten, dass reichte von 3-4 Semstern bis zu 20 Semestern. Das Studium ist sehr anspruchsvoll, wird aber durch die direkte Unterrichtsweise gut rübergebracht. Du bist also bestimmt nicht alleine :) Es waren aber vorallem viele direkt vom Abi, dann ReNos oder auch welche vom mittleren Dienst oder mit anderen Ausbildungen dabei, sowie die obligatorischen Bundis :)

  • Vielen Dank für die Antworten. Das ist eine echte Hilfe! :)
    Vor allem kann ich mir endlich mal was unter einer Rechtspflegerklausur vorstellen und kann einschätzen, was das für ein Publikum ist. Grds würde ich nicht sooooooo gerne mit lauter 20jährigen lernen wollen.

    Ich habe Jura abgebrochen weil ich mit dem Exmensstress nicht klarkomme. Rechtspflege ist da sicher nicht einfacher aber ich hatte mir erhofft, dass die Gebiete eingeschränkter sind. Ausserdem hat das Rechtspflegerstudium einen organisierteren Studienablauf.

  • Ich habe Jura abgebrochen weil ich mit dem Exmensstress nicht klarkomme. organisierteren Ablauf.

    Dann kann man nur hoffen , dass Du vor dem zuständigen Auswahlausschuss, eine "gescheite" Begründung für deinen Abbruch liefern kannst.
    Examensstress kann man gut und gern auch bei meinem Berufsbild haben und das schon im ersten Studienabschnitt :eek:, obwohls dort noch gar kein Examen gibt.

  • Vielen Dank für die Antworten. Das ist eine echte Hilfe! :)
    Vor allem kann ich mir endlich mal was unter einer Rechtspflegerklausur vorstellen und kann einschätzen, was das für ein Publikum ist. Grds würde ich nicht sooooooo gerne mit lauter 20jährigen lernen wollen.

    Ich habe Jura abgebrochen weil ich mit dem Exmensstress nicht klarkomme. Rechtspflege ist da sicher nicht einfacher aber ich hatte mir erhofft, dass die Gebiete eingeschränkter sind. Ausserdem hat das Rechtspflegerstudium einen organisierteren Studienablauf.

    Kann natürlich nichts zum Examensstress beim Jura Studium sagen, aber hier haben sich manche Beruhigstabletten eingeworfen, unendlich viel Panik geschoben oder sich Nadeln ins Ohrläppchen stechen lassen gegen die Aufregung, ist also genauso da, muss ich dich leider enttäuschen.

  • Ich habe Jura abgebrochen weil ich mit dem Exmensstress nicht klarkomme. organisierteren Ablauf.

    Dann kann man nur hoffen , dass Du vor dem zuständigen Auswahlausschuss, eine "gescheite" Begründung für deinen Abbruch liefern kannst. Examensstress kann man gut und gern auch bei meinem Berufsbild haben und das schon im ersten Studienabschnitt :eek:, obwohls dort noch gar kein Examen gibt.

    so siehts aus. Klausur wiederholen oder später dran teilnehmen ist da nicht. Und wenn ich da an die Blockklausuren denke, als jeden Tag eine andere Klausur á 5 h geschrieben wurde ... Dagegen war der Abistress ein Spaziergang (im Nachhinein betrachtet)

  • 9 Klausuren bzw. 11 Klausuren à 5 Stunden hintereinander weg; das nannte sich auch bei mir Examen

    "Für das Universum ist die Menschheit nur ein durchlaufender Posten."

  • Ja, danke!
    Ich meinte nicht den Examensstress an sich, da das immer subjektiv und daher nur schwer zu beurteilen ist. Bzgl meines Stresses will ich da auch gar nicht näher drauf eingehen.
    Ich meinte vor allem den Umfang der abgeprüft werden kann. Bei Jura kann das alles sein. Bei der Rechtspflege doch wohl hoffentlich nicht.

  • Naja, je nachdem, welches Rechtsgebiet dran ist- und in welchem Studienabschnitt du dich befindest, wird abgefragt, was du bis dorthin wissen musst...oder was meintest du? :gruebel:

  • Ich verstehe es schon, im Juraexamen kann von A wie Allgemeiner Teil des BGB bis Z wie Zugewinn ohne jegliche Einschränkung theoretisch alles dran kommen. Dazu kommen im 2. Examen noch die ganzen Verfahrensordnungen. Ist dies im Studium der Rechtspflege auch so. Ich vermute, die Bandbreite ist geringer.

    "Für das Universum ist die Menschheit nur ein durchlaufender Posten."

  • Hallo,

    ich studiere ja noch Jura nebenher und meine bisherigen Erfahrungen sind (bin allerdings erst in den "großen Übungen", noch nicht in der Examensvorbereitung):

    1.) Das Rechtspflegerstudium bleibt in den Teilen des materiellen Rechts doch meistens ziemlich an der Oberfläche (ich habe z.B. während des Rechtspflegerstudiums nie einen Kommentar zur Hand genommen noch eine Entscheidung nachgelesen; die m.E. "schwierigen" Sachen wie EBV oder Bereichungsrecht im Mehrpersonenverhältnis wurden allenfalls an der Oberfläche gekratzt).
    2.) Dafür geht das Rechtspflegerstudium mehr auf das Verfahrensrecht ein, das im Jurastudium wohl erst im Referendariat tief abgehandelt wird.
    3.) Der Zeitdruck in den Juraklausuren ist viel extremer: 15 geschriebe Seiten in 90 Minuten sind nichts besonderes. Im Rechtspflegerstudium habe ich mir für diesen Umfang fünf Stunden nehmen können ;)
    4.) Der Examensdruck ist auch im Rechtspflegerstudium nicht zu unterschätzen. Auch hier im Forum wurde schon das Thema "Ritalin" angesprochen; Nervenzusammenbrüche in der Vorbereitsungszeit habe ich bei anderen auch live miterlebt.
    5.) Die Notengebung ist im Jurastudium eindeutig härter (in den Zwischenprüfungsklausuren ca. 50 % Durchfallquote, in den Examensübungsklausuren auch schon einmal 80% - 90% :eek:); allerdings sind im Jurastudium auch mehr Studenten unterwegs, die "ahnungslos" ;) sind.
    6.) Der Stoffumfang ist im Jurastudium größer, aber im Rechtspflegerstudium auch nicht zu unterschätzen: Nur eben mehr FamFG Verfahren, dafür (viel!) weniger ÖffRecht.

    Grüße
    DD

    -Vanitas vanitatum et omnia vanitas -



  • Ja, danke!
    Ich meinte nicht den Examensstress an sich, da das immer subjektiv und daher nur schwer zu beurteilen ist. Bzgl meines Stresses will ich da auch gar nicht näher drauf eingehen.
    Ich meinte vor allem den Umfang der abgeprüft werden kann. Bei Jura kann das alles sein. Bei der Rechtspflege doch wohl hoffentlich nicht.



    Da kann in jeder Klausur (insbesondere im Examen) theoretisch alles drankommen, was man gelernt hat. Da muss man in einer Zwangsversteigerungsklausur auch schonmal Exkurse über das Handels- und Registerrecht ins Nachlassrecht machen, um letzten Endes über familienrechtliche Baustellen wieder in den allgemeinen Teil der ZPO zu kommen. Ist ein wenig überspitzt dargestellt (und in einer Strafrechtsklausur wird Kostenrecht eher nicht abgefragt ;) ), aber nicht undenkbar.

    Das Wissen, das man sich in den 3 Jahren aneignet, ist verdammt viel. Ich habe mit Jura-Neulingen im zweiten (oder dritten?) Semester gesprochen, die sich über BGB-Fälle austauschten, die wir schon nach 2 Wochen gelöst haben. Dafür stecken wir natürlich in anderen Gebieten zurück. Öffentliches Recht, Europarecht, konkretes Vertragsrecht und viele Teile des Strafrechts sind z.B. einfach kein (oder nur ein winzig kleiner) Teil unserer Ausbildung.

    Wer "A" sagt, muss nicht auch "B" sagen. Er kann auch feststellen, dass "A" falsch war oder es auch noch "C" gibt.

    Wir Zauberer wissen über sowas Bescheid!

  • Hallo,

    Zitat

    Das Wissen, das man sich in den 3 Jahren aneignet, ist verdammt viel. Ich habe mit Jura-Neulingen im zweiten (oder dritten?) Semester gesprochen, die sich über BGB-Fälle austauschten, die wir schon nach 2 Wochen gelöst haben.

    das ist aber nicht ernst gemeint oder? Im dritten Semester haben wir in den "kleinen Übungen" Sachen wie den "Jungbullenfall" (nicht zu unterschätzende Probleme in EBV und Bereicherungsrecht) oder den "Fräsmaschinenfall" (Problem des Nebenbesitzes) behandelt. Das war schon schwieriger als alles, was im Rechtspflegerstudium im materiellen Recht so abgehandelt wurde.

    Gruß
    DD

    -Vanitas vanitatum et omnia vanitas -



  • Und Kommentare darf man nicht..

    Seit wann? :confused:

    Noch nie ? Oder darf man jetzt, wäre mir aber neu.

  • Danke, DD! Das waren genau die Fragen, die ich mir gestellt hatte.
    Verfahrensrecht finde ich nicht so schlimm. Schade, dass ÖR nicht tiefer behandelt wird, denn in ÖR habe ich mich in der Vorbereitungszeit ein bisschen verliebt. :(

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