Hallo zusammen,
ich habe eine (wahrscheinlich ganz einfache) Frage.
Wenn wir als Gläubiger erfahren, dass der Schuldner eine "neue" Vermögensauskunft" abgegeben hat, erfolgt die Anforderung über den Gerichtsvollzieher. Soweit alles klar.
Wenn wir aber erfahren, dass die e.V. noch nach altem Verfahren abgegeben wurde, müssen wir diese auch über den Gerichtsvollzieher anfordern, oder
können die Abschriften weiterhin bei den Viollstreckungsgerichten angefordert werden?
Ich würde mich über eine kurze Antwort sehr freuen.