Hallo Experten,
ich hätte mal eine Frage:
Sch. wurde zur Zahlung aufgefordert, Frist ist abgelaufen, es wird Zahlungsverbot und -in diesem Fall ein paar Tage danach- dann Pfüb beantragt. 3 Tage nach Beantragung Pfüb erfolgt Zahlung durch den Schuldner.
Wir haben den Drittschuldner dann informiert, dass Pfüb bereits beantragt ist und Zustellung in den nächsten Tagen erfolgt und den Pfüb gleichzeitig in Höhe des gezahlten Betrages für erledigt erklärt.
Diese Vorgehensweise wird hier schon immer so gemacht, es gab auch nie Probleme... Jetzt haben wir einen neuen Chef, der sagt, das ist so falsch. Der Pfüb muss zurückgenommen werden.
Richtig oder falsch?
VG
Kati