Schuldner hat jahrelang zu wenig pfändbare Einkommensanteile an Masse bezahlt. IV/TH hatte (mehr oder weniger) Kenntnis davon - spätestens jedoch, als Inso.Ger. ihn/sie (IV/TH) darauf hingewiesen und um weitere Veranlassung diesbzgl. aufgefordert hat. Vorliegend handelt es sich um Rückstände im höheren fünfstelligen Bereich.
Schuldner und IV/TH stritten nunmehr "wer eigentlich nunmehr daran Schuld wäre" und wer für die Rückstände aufkommen muss.
Irgendwann einmal ware dann die WVP abgelaufen und RSB wurde erteilt (ohne IV/TH aus dem Amt zu entlassen - habe da so meine Zweifel, ob so eine Vorgehensweise richtigt war/ist).
IV/TH hat Zahlungsklage beim LG eingereicht und nach einigen hin und her die Klage wieder zurück genommen.
Beteiligte streiten weiterhin. Ich Frage mich so langsam, ob es Sinn macht und zulässig wäre, einen Sonderinsolenzverwalter zu bestellen, der prüft, inwieweit gegen den (ehem.) IV/TH Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden können, ggf. mit der Beauftragen evtl. Geltmachung der Ansprüche.
Problem sehe ich darin, dass das Amt des IV/TH mit RSB-Erteilung ja eigentlich aufgehoben ist.
Hat einer ne Idee????