zweifache Zustellung eines PfÜB`s

  • Gläubigerin einer Unterhaltsforderung (Rückstand für die Kinder) pfändet selbst. Gibt als Drittschuldner die Beschäftigungsdienststelle des Schuldners und seine Besoldungsstelle an. Bei den Angaben zu der Besoldungsstelle wurde etwas vor dem Kopieren abgedeckt.

    PfÜB wird bei beiden zugestellt. Natürlich entstehen bei beiden Zustellungen Zustellungskosten.

    Einerseits ist eine der Zustellungen entbehrlich, andererseits hätte meiner Meinung nach der Rechtspfleger auch darauf hinweisen können. Vermute mal, dass die Gläubigerin den Antrag ggfs. bei Gericht selbst gestellt und abgegeben hat.

    Es tut mir allerdings auch leid, wenn die Gläubigerin auf den unnotwendigen Zustellungskosten, die auch aus Unkenntnis entstanden sind, sitzen bleibt.

    Ich sehe aber keinen Grund die Zustellungskosten, die nicht notwendig waren, zu berücksichtigen. Es handelt sich eindeutig um eine Doppelpfändung.

    Oder?

  • Wurden denn auch zwei Drittschuldnererklärungen abgegeben?

    Nö, letztlich sind ja beide Pfändungen bei mir gelandet und die, die bei der Beschäftigungsdienststelle zugestellt zuerst.

    Daraufhin DE abgegeben und danach wurde die Pfändung auch bei mir direkt zugestellt.

  • Vielleicht hat der Rechtspfleger gar nicht erkannt, dass es sich um denselben Arbeitgeber handelt? 2 Jobs sind ja auch nicht ungewöhnlich. Wenn der DS unterschiedlich benannt wird - warum auch immer - muss der Rpfl. das vielleicht nicht zwangsläufig erkennen.

    Die Gläubigerin wird´s natürlich gewusst haben, die kann m.E. auf den Zustellungskosten hocken bleiben. Da stimme ich dir zu.

  • Tja, wer weiß schon, wie das zustande gekommen ist.

    Ex weiß wo er arbeitet und scheinbar auch wo seine Kohle her kommt. Vielleicht hat sie auch nur gedacht, besser ist besser.

    Jedenfalls sind die Kosten für die zweite Zustellung, wo auch immer nicht notwendig auch wenn ich das nicht zu prüfen hätte. Gepfändet ist gepfändet.

    Mal sehen wie es läuft.

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