Hallo,
ich habe eine Nachlassakte, in der eine Nachlasspflegerin bestellt ist.
Grund für die Bestellung der Nachlasspflegerin war, dass der (überschuldete) Erbe selbst zu einer anderen Erbengemeinschaft gehörte.
Nachdem die Nachlasspflegschaft nun eigentlich abgewickelt werden soll, kommt die Nachlasspflegerin ihren Pflichten nicht nach, sondern schickt ihre Bestellung zurück und teilt mit, dass sie den Auftrag zurückgebe, weil sie nichts mehr verstehe.
- Ich bearbeite noch nicht sehr lange Nachlasssachen, daher meine wahrscheinlich dumme Frage:
Ist das ein Grund für einen Nachlasspflegerwechsel? Bisher hatte ich noch keinen Wechsel des Nachlasspflegers, nach welchen Vorschriften richtet sich das bzw. wie komme ich auf die Anwendbarkeit der Vorschriften für die "normale" Pflegschaft?
Abgesehen davon frage ich mich, was der Dame (es ist immerhin keine ehrenamtliche Nachlasspflegerin) von einem Nachlasspflegerwechsel hätte, da es in der Akte nur noch um ihre Vergütung und den Nachlasswert geht.
Vielen Dank für Eure Hilfe!