Guten Morgen zusammen.
Ein Gläubiger pfändet via PfÜB u.a. den Anspruch "G (Sonstiges)" beim Sozialamt aus Sozialleistungs-, Renten- und Versorgungsansprüchen, insbesondere auf Nachzahlungen für vergangene Zeiträume.
Der Stöber hilft mir diesbezüglich nicht weiter.
Kann ich das so stehen lassen oder ist der Bestimmtheitsgrundsatz nicht erfüllt?!