Anspruch hinreichend bestimmt?

  • Guten Morgen zusammen.

    Ein Gläubiger pfändet via PfÜB u.a. den Anspruch "G (Sonstiges)" beim Sozialamt aus Sozialleistungs-, Renten- und Versorgungsansprüchen, insbesondere auf Nachzahlungen für vergangene Zeiträume.

    Der Stöber hilft mir diesbezüglich nicht weiter.

    Kann ich das so stehen lassen oder ist der Bestimmtheitsgrundsatz nicht erfüllt?!

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