Eröffnung Testament Benachrichtigungen

  • Hallo,
    ich habe ein Testament eröffnet nachdem Verwandte des vorverstorbenen Ehemannes von der Erblasserin eingesetzt worden sind. Nunmehr muss ich ja die Bekanntmachung an die gesetzlichen Erben machen. Es sind keine ERben der 1. und 2. Ordnung vorhanden. Muss ich jetzt die Bekanntmachungen an die Erben der 3. Ordnung machen. Also die Geschwister der Eltern der Erblasserin? Das wird bestimmt sehr schwierig. Vielleicht könnt ihr mir ja einen Tipp geben.
    Gruß

  • Vielleicht könnt ihr mir ja einen Tipp geben.

    Ja, ich kann einen Tipp geben :D

    :sufu:

    https://www.rechtspflegerforum.de/showthread.php…ligte+ermitteln
    (insb. ab #18)

    -------------------------:aktenEine wirklich gute Idee erkennt man daran, daß ihre Verwirklichung von vorn herein ausgeschlossen erschien. (Albert Einstein):gruebel: ------------------------------------

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    Nachlasspfleger Thomas Lauk - http://www.thomaslauk.de

    Einmal editiert, zuletzt von TL (2. Mai 2013 um 14:49) aus folgendem Grund: ,

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