Hallo, ich soll eine Sicherungshypothek im Grundbuch eintragen. Eigentümerin ist eine Ltd. mit Sitz in London. Der Vollstreckungstitel wurde nunmehr an die Zweigniederlassung unter gleicher Firma mit Sitz in Deutschland zugestellt. Kann ich von einer wirksamen Zustellung an meine Schuldnerin (Ldt. in London) ausgehen? Kann die Zweigniederlassung Zustellungen für die Hauptniederlassung in Empfang nehmen?
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