Habe Antrag nach §75 Abs. 1 Nr. 4 InsO er erfüllt die Voraussetzungen für das Antragsrecht zur Einberufung nur die eingereichten Tagesordnungspunkte erscheinen mir teilweise unzulässig, irgendwie könnte er das ganze auch in einem Gespräch mit dem Verwalter klären dazu braucht es meiner Meinung nach keine Versammlungund über den 3. Punkt können die Gl. doch gar nicht entscheiden:
1. Sachstandsbericht IV über Verwertung der Masse und Mitteilung wann Verfahren abgeschlossen wird
2. Berichterstattung des IV über Auseinandersetzung der absonderungsberechtigen Gläubiger, insbesondere der Behandlung der Gläubigerin im bisherigen Verfahren
3. Beschlussfassung ´über eine Abschlagsverteilung