Wir haben leider häufig das Problem, dass Eheleute ohne Kinder kein Testament errichtet haben. Dann fällt es sehr schwer, die Personenstandsurkunden zu beschaffen. Problematisch sind insbesondere folgende Fälle:
- Sterbeurkunden der Eltern des Erblassers sind äußerst schwer zu beschaffen. Häufig sind die Beteiligten im Krieg gefallen, zumindest die Väter. Nach den Kommentierungen muss man hier regelmäßig das "Toderklärungsverfahren" betreiben. Gibt es hier hilfreiche Tipps/Empfehlungen, wie man die Suche vereinfachend gestalten kann? Wenn ich die Kommentierungen richtig verstehe, muss der Antragsteller schon vieles erledigen, bevor das Nachlassgericht nach § 2358 Abs. 2 BGB verfährt.
- Personenstandsurkunden der Geschwister oder der Kinder der Geschwister: Wie komme ich an diese Dokumente heran, wenn die Geschwister oder die Kinder der Geschwister nicht zur Mitwirkung bereit sind (Antragsteller ist der überlebende Ehegatte) oder wenn der Antragsteller die Kinder seiner verstorbenen Schwäger überhaupt nicht kennt bzw. nichts über sie weiß?
Für praktische Hilfen auf der Grundlage Eurer Erfahrungen wäre ich dankbar.
Gruß
Andydomingo