Hallo ihr Lieben,
ich habe da mal ein Frage bzgl. der Einlieferung von Wertsachen zur Hinterlegung in den Bundesländern, wo es nur noch zentralisierte Hinterlegungskassen gibt, also eine Hinterlegungskasse im gesamten Bundesland.
Ich habe hierzu auch schon ganz viele Gerichte in Deutschland angerufen, aber selbst die dort tätigen Rechtspfleger konnten mir meine Frage nicht beantworten, bzw. habe ich verschiedene Antworten erhalten.
Wie wird beispielsweise kostbarer Schmuck hinterlegt??? Normalerweise muss ich mich doch damit zur zentralen Hinterlegungskasse begeben und ihn dort abgeben oder!? Da ich ja nicht mehr bei jedem Amtsgericht einliefern darf, da es ja die Zentralisierung gibt. Oder seh ich das jetzt falsch und ich kann bei jedem Amtsgericht meinen Schmuck abgeben und das leitet es weiter????
Oder kann ich auch meine Wertsachen einfach zur zentralen Hinterlegungskasse senden??? Das würde mich auch interessieren, ob das auch so funktioniert.
Geld kann ich ja schließlich auch nicht nur bar einzahlen sondern auch hin überweisen! :):D
Ich würde mich sehr freuen, wenn einige von euch darauf eine Antwort wüssten oder zumindest eine Meinung hätten.
Lieben Dank!