Hallo,
mal angenommen, Gläubiger A pfändet das Konto des Schuldners und einige Zeit später pfändet Gläubiger B das Einkommen. Somit würde ja Schuldner A, der eher da war, kein Geld mehr erhalten.
Kann Gläubiger A einen Antrag bei Gericht stellen, dass er, weil er eher da war, im Rahmen der Kontenpfändung befriedigt wird oder hat er Pech, weil der andere eben näher an der Quelle ist?
Danke vorab.
Liane