Reihenfolge Pfändungen

  • Hallo,

    mal angenommen, Gläubiger A pfändet das Konto des Schuldners und einige Zeit später pfändet Gläubiger B das Einkommen. Somit würde ja Schuldner A, der eher da war, kein Geld mehr erhalten.

    Kann Gläubiger A einen Antrag bei Gericht stellen, dass er, weil er eher da war, im Rahmen der Kontenpfändung befriedigt wird oder hat er Pech, weil der andere eben näher an der Quelle ist?

    Danke vorab.

    Liane

  • ich rate Gl immer wieder an der Quelle zu pfänden. Grund siehe #1. Das ist dann halt Pech - oder auch Grundregel der Zwangsvollstreckung, wer zuerst kommt, mahlt zuerst. Kleiner Trost: Bei einer Entlassung/Wechsel des Arbeitgebers bleibt die Kontopfändung bestehen. Also gleich beides pfänden.

  • schlimm ist nur, wenn man nur Freunde der Kategorie "ich hab hier ein Schreiben vom Gericht bekommen, kannst mir das mal erklären?" Aber ich glaube wir sind ein wenig OT

  • Zurück zur Frage:

    Gläubiger A war nicht eher. Er hat das Konto und nicht das Einkommen gepfändet. Der Pfändung unterliegt von Beginn an nur das, was auch bei der Bank eingeht (vereinfacht gesagt). Er hätte auch Pech gehabt, wenn der Schuldner das Einkommen auf das Konto seiner Frau überweisen ließe. Oder siehst du hier aufgrund der Kontopfändung auch eine Verfügungsbeschränkung hinsichtlich des Einkommens? Also.

    "Just 'cos you got the power, that don't mean you got the right!" ((c) by Mr. Kilmister, passt zum Job)

    "Killed by Death" (ebenfalls (c) by Lemmy, passt eigentlich immer)

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!