Hallo,
die Erblasserin hatte u.a. die deutsche Staatsangehörigkeit - hat auch zuletzt ausschließlich in Deutschland gelebt.
Sie hat zwei Söhne hinterlassen, einer lebt in Deutschland - einer lebt in der Schweiz.
Die Erblasserin hat ein schweizer Bankschließfach - die Erben vermuten dort ein Testament.
Das deutsche Gericht - also ich - bin dafür zuständig, diesen "Schließfachbeschluss" zu erlassen.
Aber wie händel ich das praktischerweise? Soll ich den in der Schweiz lebenden Erben unter Aufsicht des Bankmitarbeiters in das SChließfach hineinschauen lassen?