Hallo,
wir müssen eine Drittschuldnerklage einreichen, nachdem der Drittschulder (Arbeitgeber) sich weigert, die Pfändung durchzuführen, sprich das gepfändete Gehalt zu überweisen.
Wir haben einen Rückstand von guten 3.000,00 € und wollen aber natürlich auch zukünftig den Unterhalt für die Kids haben. Gehe ich richtig davon aus, dass wir nur den Rückstand im Rahmen der Drittschuldnerklage als Schadensersatz geltend machen können? oder gibt es da eine Möglichkeit für den zukünftigen Unterhalt?
Danke vorab
Liane