Gläubiger hat vorl. Zahlungsverbot § 845 ZPO gegen Schuldner bei Bank erwirkt.
Nach Angaben d. Schuldners gibt es bei der Bank auch ein Konto der verstorbenen Eltern des Schuldners - Schuldner ist nicht Inhaber des Kontos und auch wie er sagt nicht Erbe. Er hat nur Vollmacht für das Konto.
Bank hat nun auch dieses Konto aufgrund des vorl. ZV gesperrt.
Der Schuldner beantragt nun "im Wege der einstweiligen Verfügung die Aufhebung des vorl. ZV für das Konto der Verstorbenen" - da er telefonisch nicht genauer sagen konnte was er will, wird er jetzt nun morgen pers. vorbeikommen
Wie soll dieser Antrag nun sinnvoll ausgelegt werden? Einstweilige Verfügung gegen die Bank (weil sie Konto der verstorbenen geperrt haben, obwohl ZV nur gegen Schuldner), § 766 ZPO gegen den Gerichtsvollzieher (wg. Zustellung ZV)?
-> macht irgendwie alles nicht so richtig Sinn, irgendwelche Ideen?