Allgemeine Aussetzung der Vollstreckung?

  • Hallo,
    eine Schuldnerin beantragt die Aussetzung der Vollstreckung für 12 Monate, um wieder in "geregelte Bahnen" zu kommen. Sie hat viele Schulden und ist selbstständig. Sie muss nun Hartz IV beantragen und ist 52 Jahre alt.

    Gibt es da irgendeine Möglichkeit? M.E. nicht - sie muss sich mal mit einer Schuldnerberatung in Verbindung setzen.

    Nach dem alten § 833a ZPO war ja es bei einer Konto-Pfändung möglich ...

  • Joa, Schuldnerberatung würde ich da auch sagen.

    Man kann den Gläubigern ja nicht verbieten zu vollstrecken, außer sie beantragt eben Insolvenz. Dann hat sie sogar noch länger Zeit, um wieder "in geregelte Bahnen zu kommen"...

    der § 833a ZPO ist nun der §850 l ZPO...bringt aber wirklich nur beim Konto was

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