Feststellungsverfahren nach § 11 HöfeO

  • Hallo.
    mir liegt folgender Fall vor: Mutter ist gestorben. sie hinterlässt Mann und zwei Kinder. Aus dem Vermögen ergibt sich, dass sie Eigentümerin eines Hofes ist. Bei der Aufnahme des Erbscheinsantrag hatten die Erben mir nichts von dem Hof erzählt, sodass wir von einem normalen Grundstück ausgegangen sind. Nun stellt sich jedoch heraus, dass es sich um einen Hof handelt und man deswegen zur GBB ein Höffolgezeugnis braucht. Jedoch sind die Erben der Meinung es handlet sich nicht mehr um einen Hof und möchten demnach die Festellung nach § 11 HöfO beantragen. Muss ich den Antrag als Nachlassgericht aufnehmen? Oder evtl. als Landwirtschaftsgericht? Hatte Jemand schonmal solch ein Verfahren? Vielleicht könnte ihr mir ja helfen und mir sagen was wichtig ist zur Aufnahme des Antrags. Vielleicht habt ihr ja sogar einen Vordruck.
    Gruß Hanna

  • In hiesigen vergleichbaren Fällen haben die Antragsteller einen Notar aufgesucht, der dann ein Verfahren nach § 11 Abs. 1 a) HöfeVfO vor dem Landwirtschaftsgericht beantragt hat. Im Ergebnis wurde dann festgestellt, dass zum Zeitpunkt des Todes des Erblassers kein Hof im Sinne der Höfeordnung vorlag..

  • Darf ich den Antrag dann gar nicht aufnehmen? Muss ich denjenigen zum Notar schicken? Oder kann der Antragsteller auch verlangen, dass ich den Antrag aufnehme?

  • Gute Frage,

    den Fall hatten wir hier noch nicht..
    Die Antragsteller sind auf unser anraten immer zu einem Rechtsanwalt/Notar gegangen.

    Ggf. müsstest du das mit dem zuständigen LW-Richter absprechen, was in so einen Antrag alles mit aufgenommen werden muss und ob was gegen die Aufnahme durch die Rechtsantragstelle spricht.


    Ggf. hilft auch eine Musterakte aus deiner LW-Abteilung.

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