Für den Nachlasspfleger wurde eine Vergütung gegen den Nachlass festgesetzt, da noch ca. 1.000.--€ Aktivvermögen vorhanden sind.
Vor Eintritt der Rechtskraft des Vergütungsfestsetzungsbeschlusses wurde das Nachlassinsolvenzverfahren eröffnet.
Darf die Rechtskraftsbescheinigung jetzt noch erteilt werden ?
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