Nachlasspflegervergütung Insolvenzeröffnung

  • Für den Nachlasspfleger wurde eine Vergütung gegen den Nachlass festgesetzt, da noch ca. 1.000.--€ Aktivvermögen vorhanden sind.
    Vor Eintritt der Rechtskraft des Vergütungsfestsetzungsbeschlusses wurde das Nachlassinsolvenzverfahren eröffnet.
    Darf die Rechtskraftsbescheinigung jetzt noch erteilt werden ?

  • Das Nachlassinsolvenzverfahren bewirkt nach meiner Ansicht nur, dass nicht mehr der Erbe, sondern nur noch der Nachlassinsolvenzverwalter beschwerdeberechtigt wäre. Am Lauf der Beschwerdefrist ändert sich daher nichts und wenn fristgerecht keine Beschwerde eingelegt wird, wird der Beschluss "ganz normal" rechtskräftig.

  • So sehe ich das auch.

    -------------------------:aktenEine wirklich gute Idee erkennt man daran, daß ihre Verwirklichung von vorn herein ausgeschlossen erschien. (Albert Einstein):gruebel: ------------------------------------

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