Hallo,
ein Pfüb soll mit der Aufforderung nach § 840 ZPO zugestellt werden.
Für den Drittschuldner (Anschrift ist angegeben) besteht nach Angabe des Gläubigers eine Betreuung (Name und Anschrift des Betreuers ist angegeben).
Hat die Zustellung an den Drittschuldner oder dessen Betreuer zu erfolgen?
§ 53 ZPO passt meiner Meinung nicht wirklich.