Südafrikanischer Erblasser mit Grundvermögen in Deutschland

  • Tach zusammen, mir fehlt irgendwie der letzte Gedankenschritt in folgendem Fall: E ist südafrikanische Staatsangehörige, verstirbt in Südafrika und hinterlässt Grundvermögen in Deutschland. Grundbuchberichtigung wird angestrebt. Zur Anwendung kommt deutsches Erbrecht. In Südafrika liegen vor: Ein gemeinschaftliches Testament, welches E zusammen mit dem vorverstorbenen Ehegatten nach südafrikanischem Recht formgültig errichtet hat. In diesem Testament hatten sich die Ehegatten gegenseitig eingesetzt und eine Tochter als Testamentsvollstreckerin für beide Nachlassfälle ernannt. Eine "klassische" Schlusserbeneinsetzung ist nicht erfolgt. In Südafrika wurde auf Grundlage dieses Testaments ein Testamentsvollstreckerzeugnis erteilt. Die Testamentsvollstreckerin möchte nun mit diesem Zeugnis den in Deutschland belegenen Grundbesitz übertragen. Reicht das TV-Zeugnis aus Südafrika dafür aus?:gruebel: Ich tendiere eher zu nein, da ja deutsches Erbrecht zur Anwendung kommt und ich daher ein "deutsches TV-Zeugnis" benötige. Wenn diese Meinung nun zutreffend ist... Wäre eine beglaubigte Kopie des Testaments nebst Übersetzung und "Eröffnungsprotokoll" (soweit es so etwas gibt) ausreichend als Grundlage für die Erteilung eines entsprechenden TV-Zeugnisses? Der Antrag auf Erteilung soll übrigens bei der deutschen Botschaft gestellt werden... Für ein paar Ideen wäre ich dankbar...

  • https://www.rechtspflegerforum.de/showthread.php…stament+ausland

    https://www.rechtspflegerforum.de/showthread.php…stament+ausland

    Kurz:

    Sofern du zuständig bist (Stichwort Schöneberg bereits angefragt?) ist das ausländische Testament (ggf. in begl. Kopie) zu eröffnen (weil wohl das Original in Südafrika verbleibt). Dann kann ein deutsches TV-Zeugnis beantragt werden....das GBA macht sonst ohnehin nicht mit.

    -------------------------:aktenEine wirklich gute Idee erkennt man daran, daß ihre Verwirklichung von vorn herein ausgeschlossen erschien. (Albert Einstein):gruebel: ------------------------------------

    Nachlass-Kanzlei / Büro für gerichtliche Pflegschaften / Nachlasspflegschaften, Nachlassverwaltungen, Testamentsvollstreckungen, Nachlassbetreuungen /
    Nachlasspfleger Thomas Lauk - http://www.thomaslauk.de

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  • Zwischenzeitlich liegt eine beglaubigte Kopie des südafrikanischen Testaments nebst Übersetzung vor. Weiter liegt ein Antrag auf Erteilung eines TV-Zeugnisses hilfsweise auf Erteilung eines gemeinschaftlichen Erbscheins vor. Der Antrag wurde durch die deutsche Botschaft in Pretoria beurkundet und ist inhaltlich Zucker :daumenrau. Da könnten sich einige (und ich sage ausdrücklich einige!!!) heimische Notare eine Scheibe von abschneiden.;)

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