Schlichtungsverfahren- Beratungshilfe- Abrechnung

  • Hallo Ihr,
    benötige dringend Hilfe :eek:

    Für den Hr. X wurde Beratungshilfe in folgender Angelegenheit bewilligt: Beratungshilfe für vorausgehendes Schlichtungsverfahren.

    Nun kommt die Schlichtungsstelle A (Rechtsanwälte) daher und wollen abrechnen : 99,96 €. Sind aber nicht im Besitz des Original Beratungshilfeschein. Diese befindet sich bei dem Rechtsanwalt B des Herrn X.

    Dieser Rechtsanwalt B möchte mit dem Schein selbst seine Gebühren abrechnen.

    Nun nun?!?! :gruebel:

    Wem zahl ich was?



  • RA A gar nichts, denn der kriegt Gebühren nach dem entsprechenden SchAG (oder kann sie erlassen). Die Beratungshilfeleistung erbrachte RA B im Schlichtungsverfahren für den Antragsteller. Nur der kann die Gebühren vereinnahmen. Schlichtungsstelle A war nicht Auftragnehmer des Antragstellers im Sinne des BerHG, die haben ihn ja auch nicht beraten und vertreten.

    Wer "A" sagt, muss nicht auch "B" sagen. Er kann auch feststellen, dass "A" falsch war oder es auch noch "C" gibt.

    Wir Zauberer wissen über sowas Bescheid!

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