Guten Morgen,
bei den neuen PfÜB- Anträgen soll ich nunmehr bei dem Arbeitgeber als DS pfänden und zugleich die festgestellte vorsätzliche unerlaubte Handlung mit einbeziehen, sodass der Pfändungsanspruch auf das "Sozialhilfeniveau" quasi heruntergepfändet wird.
Wisst ihr, wo dies bei den neuen PfÜB- Vordrucken "beantragt" werden kann?
Vielen Dank und sonnige Grüße
Olli