PfÜB und vorsätzliche unerlaubte Handlung

  • Guten Morgen,

    bei den neuen PfÜB- Anträgen soll ich nunmehr bei dem Arbeitgeber als DS pfänden und zugleich die festgestellte vorsätzliche unerlaubte Handlung mit einbeziehen, sodass der Pfändungsanspruch auf das "Sozialhilfeniveau" quasi heruntergepfändet wird.

    Wisst ihr, wo dies bei den neuen PfÜB- Vordrucken "beantragt" werden kann?

    Vielen Dank und sonnige Grüße

    Olli

  • Guten Morgen, bei den neuen PfÜB- Anträgen soll ich nunmehr bei dem Arbeitgeber als DS pfänden und zugleich die festgestellte vorsätzliche unerlaubte Handlung mit einbeziehen, sodass der Pfändungsanspruch auf das "Sozialhilfeniveau" quasi heruntergepfändet wird. Wisst ihr, wo dies bei den neuen PfÜB- Vordrucken "beantragt" werden kann? Vielen Dank und sonnige Grüße Olli

    Ich würde es auf der ersten Seite im zweiten Teil zu dem freien Kästchen angeben:

    ...auf

    x Festsetzung des unpfändbaren Betrages nach § 850f Abs. 2 ZPO

    Guck mal in die BR-DS 326/12, da steht was zu § 850f Abs. 2 ZPO, wenn es auch wenig ist.

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