Testamentauslegung - Haupterbeneinsetzung?

  • Guten Morgen, habe hier im folgendenen ein Testament, in dem es heißt:

    "So will ich dem Sohn A meiner einzigen Schwester B meine Eigentumswohnung in Musterstadt nach meinem Ableben überlassen, weil er mich immer so gut umsorgt und gepflegt hat."

    Der Nachlass besteht aus der Eigentumswohnung im Wert von 150.000 Euro und Fonds+Bankvermögen im Wert von 50.000 Euro.
    Weitere Personen sind im Testament nicht erwähnt. Die Eltern der Erblasserin sind verstorben, ebenso ihr Ehemann, Kinder hatte sie keine. Einzige gesetzliche Erbin wäre somit Ihre einzige Schwester B, deren Sohn A durch das Testament die Eigentumswohnung bekommen soll.

    Da in dem Testament nur der A erwähnt wird, gehe ich davon aus, dass er Alleinerbe geworden ist oder ist der A testamentarischer Erbe zu 3/4 und die B durch gesetzliche Erbfolge zu 1/4 Erbin geworden?

    Ich bin mir hier nicht sicher, der A stellt den Erbscheinsantrag als Alleinerbe. In den Auslegungsregeln der §§2087 ff BGB finde ich irgendwie nichts einschlägiges :confused:

  • Wenn man die grundbuchrechtlichen Gegebenheiten im Blick behält (möglichst Vermeidung der Notwendigkeit einer Auflassung), gibt es auch noch eine dritte Möglichkeit, nämlich den Neffen als Alleinerben und die Schwester -im Wege der Auslegung- als Vermächtnisnehmerin im Hinblick auf das Geldvermögen anzusehen. Des Weiteren sollte man nicht aus dem Auge verlieren, dass der Neffe auch noch seine Erbschaftsteuerlast zu tragen hat.

    Unter Berücksichtigung aller genannten Umstände ist im Wege der Auslegung der Wille der Erblasserin im Zeitpunkt der Testierung festzustellen (etwaige lebzeitige Äußerungen, welche Rechtsfolge sie im wirtschaftlichen Ergebnis mit ihrer Testierung beabsichtigte?).

    Zunächst ist die Schwester als potentielle gesetzliche Alleinerbin zum Erbscheinsantrag ihres Sohnes anzuhören. Solange diese Anhörung nicht erfolgt ist, braucht man sich über die Auslegung noch keine -abschließenden- Gedanken zu machen.

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