Hallo,
ich habe einen Pfüb beantragt bezüglich laufenden Unterhalts und auch Rückständen. Problem: Alter Titel aus 2000 mit alten DM Regelsätzen. Ich habe eine Umrechnung vorgenommen. Der Gegner hat Rechtsmittel gegen den Pfüb eingelegt, allerdings hat er nur in Bezug auf die 3. Altersstufe angegeben, dass die Umrechnung unrichtig sei.
Nach einigem hin und her wurde die Sache an den Richter zur Entscheidung vorgelegt. Die Rechtspflegerin hatte zuvor einen Unterhaltsbetrag, der zwischen dem Schuldner und uns lag, errechnet. Wir waren damit einverstanden. Die Richtein hat jetzt einen Beschluss erlassen, wonach die Sache zurück an die Rechtspflegerin verwiesen wurde. Diese soll alle Altersstufen neu berechnen.
Der Schuldner hatte sich jedoch nur gegen die Berechnung der 3. Altersstufe gewährt. Kann die Richterin dies dann verfügen?
Danke vorab.
Liane