Hallo ihr Lieben,
ich hab da mal eine (blöde) Frage: Angenommen jemand errichtet ein Testament vor dem Notar und es wird amlich verwahrt, der Notar wird dann insolvent und macht seinen Laden dicht. Das Testament wird ja beim örtlich zuständigen Nachlassgericht in Verwahrung genommen oder nicht? Wie erfahren dann beim Tod des Erblassers die Erben, dass es ein Testament gibt? sie müssen doch nicht das Nachlassgericht anschreiben und fragen, ob eventuell ein Testament vorhanden ist?!