"gesetzliches Netto" oder Auszahlungsbetrag der Lohnabrechnung

  • Hallo zusammen,

    hab' einen Antrag auf BerH vorliegen. Bei der Lohnabrechnung erscheint einmal der "gesetzliche Nettobetrag" und dann noch der Auszahlungsbetrag (nach Abzug von einbehaltenen AG-Kosten, Pfändungen/Abtretungen und Sterbegeld Abzug).

    Welcher Betrag ist maßgeblich?

  • Eigentlich das Netto. Aber da der ja besondere Belastungen hat, kannst du den Auszahlbetrag nehmen, darfst die Verbindlichkeiten aber nicht doppelt berücksichtigen.

  • Eigentlich das Netto. Aber da der ja besondere Belastungen hat, kannst du den Auszahlbetrag nehmen, darfst die Verbindlichkeiten aber nicht doppelt berücksichtigen.



    Kommt immer drauf an, was noch abgezogen wird. Wenn vom Netto noch VL "abgezogen" werden, handelt es sich insoweit trotzdem grundsätzlich um Einkommen (ich würde es wie einen Dauerauftrag auf einen Bausparvertrag/ein Sparkonto/sonstiges Vermögensbildendes behandeln). Das wäre auch nicht als Ausgabe zu behandeln.

    Ich geh vom gesetzlichen Netto aus und betrachte die Abzüge individuell. Hat natürlich auch den Vorteil, dass du ein tatsächliches Bedienen besonderer Belastungen nicht noch durch Kontoauszüge glaubhaft gemacht kriegen musst.

    Wer "A" sagt, muss nicht auch "B" sagen. Er kann auch feststellen, dass "A" falsch war oder es auch noch "C" gibt.

    Wir Zauberer wissen über sowas Bescheid!

  • Tja, die VWL sind bei mir Vermögen...:D:D:D



    Zusätzlich auch, klar ;) Aber auf der Gehaltsabrechnung isses (bzw. sind die dann später abgezogenen Teile) trotzdem auch Einkommen, grob verkürzt ausgedrückt (mein Formulierungszentrum ist nach der Mittagspause ein wenig lädiert) ;)

    Wer "A" sagt, muss nicht auch "B" sagen. Er kann auch feststellen, dass "A" falsch war oder es auch noch "C" gibt.

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