Hallo zusammen,
hab' einen Antrag auf BerH vorliegen. Bei der Lohnabrechnung erscheint einmal der "gesetzliche Nettobetrag" und dann noch der Auszahlungsbetrag (nach Abzug von einbehaltenen AG-Kosten, Pfändungen/Abtretungen und Sterbegeld Abzug).
Welcher Betrag ist maßgeblich?