Hallo zusammen!
Ich habe ein dringendes Problem!
Folgender Sachverhalt:
Rechtsstreit in einer WEG-Sache vor dem AG. Streitwert wird nach mündlichen Erörterungen und Anregungen (von uns = Beklagte) vorläufig auf 20.000 € festgesetzt. Urteil: Klage wird abgewiesen. Streitwert wird auf 6.927,66 € festgesetzt. Kläger legt Berufung ein. Urteil: Berufung wird zurückgewiesen. Streitwert für die Berufungsinstanz wird auf 5.044 € festgesetzt.
Ich bin der Meinung, dass wir Streitwertbeschwerde gegen die in beiden Instanzen festgesetzten Werte erheben können.
Mein Chef meint das Gegenteil. Zum Einen sei die Beschwerde von einem gegen das Urteil einzulegenden Rechtsmittel abhängig und andererseits meint er, dass die Berufungsinstanz den Wert bereits von Amts wegen geändert habe und somit dagegen keine Beschwerde mehr gegeben sei.
Kann mir jemand weiterhelfen, ob wir nun Streitwertbeschwerde erheben können? Und wenn ja, bei welchem Gericht?
Vielen Dank im Voraus!
FeldKiel