Hallo,
meine Erblasserin hat drei Kinder hinterlassen. Das Kind X hat sie zum befreiten Vorerben eingesetzt. Der Vorerbe ist mit dem Vermächtnis beschwert, dass sämtliches Barvermögen und Kontovermögen an die Enkel X, Y, z zu zahlen ist. In zwei weiteren Testamenten hat die Erblasserin zahlreichen Schmuck und diverse Haushaltsgegenstände an die ganze Familie (Kinder, Enkel, Urenkel, Schwiegersöhne) verteilt. Der Schmuck soll nicht sehr werthaltig sein.
Der Sohn X will nun einen Erbscheinsantrag stellen. Wie würdet Ihr den aufnehmen, X als Alleinerbe? Die Anwendung von § 2014 halte ich für nicht zutreffend. Wer wäre dann Nacherbe (die Geschwister des X oder die Enkel?)?
Edit:
Ich nehme mal an, das Thema sollte hier in den Nachlassbereich. Daher verschoben.
Ulf, Admin