Folgende Frage an die Allgemeinheit:
Beitritt eines Gläubigers nach §27 I ZVG aus Abt III (BGS 150T€ Kapital nebst 9%). Soweit alles unproblematisch.
Die BGS des ASt ist jedoch durch PfÜb von einer anderen Person gepfändet. Pfändung ist eingetragen im GB und damit überwiesen.
Eintragung der Pfändung im GB lautet auf "gepfändet wegen einer Forderung von 112T€ mit 6 % Zinsen seit ... auf 90T€ für... gem. PfÜb vom ..." Es ist nicht ersichtlich ob es sich um eine Teilpfändung handelt.
Angeblich soll der Gläubiger des ASt bereits befriedigt sein und hinsichtlich des ihn betreffenden Rechts Löschung bewilligt haben vor ca. 1 Jahr. Löschungsantrag des Eigentümers/Verfahrensschuldners ist nicht gestellt.
Ferner behinhaltet der Titel eine Umschreibung der Klausel auf den Gläubiger des ASt (Rechtsnachfolgeklausel) nebst Zustellung dieser.
Kann der ASt aus dem überschüssigen Kapital (BGS minus Pfändung) den Beitritt erklären ? Und wenn ja, wie berechne ich dieses, da die Pfändungsforderung ja getilgt ist aber theoretisch die Zinsen weiterlaufen.
Ich weiß wirklich nicht weiter...