Das Arbeitseinkommen eines Schuldners wurde zugunsten der Ex (ja, die Ex ist Gläubigerin, nicht die Kinder) wegen Unterhaltsrückständen und laufenden Unterhaltsforderungen für vier Kinder gepfändet. Es bestehen erhebliche Unterhaltsrückstände.
Jetzt kommt die inzwischen volljährige Tochter und will ihren Unterhalt, bzw. 1/4 des pfändbaren Betrages für sich haben, weil sie nicht mehr bei der Mutter lebt und die Mutter ihr nichts zahlt.
Grundsätzlich habe ich ja nur die Pfändung zu beachten und in der steht die Mutter als Gläubigerin drin.
Selbst wenn die Tochter eine Teilumschreibung des Titels bekommt, verpflichtet mich das nicht, einen Teil des pfändbaren Betrages an die Tochter zu zahlen.
Wäre es überhaupt möglich, dass die Tochter zumindest teilweise Gläubiger der Pfändung wird?