Unzulässigerklärung

  • Ich habe folgendes AU vorliegen:
    1. Die ZV aus dem VB .... wird wegen der bis zum... aufgelaufenen Zinsen ... für unzulässig erklärt.
    2. Die Beklagte wird verurteilt, die ihr erteilte vollstreckbare Ausfertigung des vorgenannten VB zum Zwecke der Unzulässigerklärung der bis zum ... aufgelaufenen Zinsen ... dem Amtsgericht ... zu übergeben.

    Nunmehr überreicht mir die Beklagte den besagten VB zum Zwecke der Aufbringung der Unzulässigerklärung. :gruebel:

    Mein Problem:
    Ich habe davon im Leben noch nichts gehört. :confused: :confused: :confused:

    Kann mir jemand weiterhelfen?
    Was muss ich denn jetzt mit dem VB tun?

  • Richtervorlage mit der Bitte, seinen Quatsch mit Leben zu füllen?

    Er hat die ZV aus dem VB doch schon für unzulässig erklärt. Warum will er den VB (und wie) denn noch unzulässig erklären?

    Wer "A" sagt, muss nicht auch "B" sagen. Er kann auch feststellen, dass "A" falsch war oder es auch noch "C" gibt.

    Wir Zauberer wissen über sowas Bescheid!

  • Ohne das in allen Einzelheiten nachgelesen zu haben:

    Wenn die Zwangsvollstreckung aus einem Titel für unzulässig erklärt wird, kann es meines Wissens einen Anspruch auf Titelherausgabe geben (wenn weitere Vollstreckungsversuche bei Nichtbeachtung der Unzulässigkeit der Zwangsvollstreckung zu besorgen sind o.ä.). Die Anbringung eines entsprechenden Vermerks ist dann gleichsam ein Minus dazu, wenn die Unzulässigkeit der Zwangsvollstreckung nur einen Teilbetrag der titulierten Forderung betrifft.

    Ich würde einfach den Vollstreckungsbescheid und die überreichte Ausfertigung des Anerkenntnisurteils urkundlich verbinden und das dann an die Beklagte zurücksenden.

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