BGH und Übertragung der Zustellungen

  • Dann läßt der Verwalter das zukünftig sein, die Kosten bleiben doch gleich. Das Formblatt wird idR von der Gläubigern auch kaum benutzt. Anwälte von Gläubigern schreiben auch lieber auf eigenem Papier, dann lassen sich die Gebühren auch leichter gegenüber den Mandanten rechtfertigen.

    Ich bin wieder baff erstaunt, was für ein Eiertanz gemacht wird, zumal die gerichtliche Zustellung ja auch seinen Preis hat.

    Es gibt einen schönen Aufsatz hierzu von Haarmeyer: "Wie kommt der Brief in den Briefkasten ?"

    Ich kann mich nicht daran erinnern, dass ein solcher Sturm aufgebraust ist, als der BGH festgestellt hat, dass bei der Bemessung der Auslagen nicht die Mindestvergütung sondern die erweiterte Mindestvergütung als Berechnungsgrundlage dient.

    [SIGPIC] [/SIGPIC] Vertrauue miiir (Kaa: Das Dschungelbuch, 4. Akt, 3. Szene)


  • Mithin dürfte die Höhe der Zustellungskosten wohl auch nicht bindend sein. Meine Kollegen sträuben sich (noch) 2,80 € anzusetzen. Die Begründung ist die, dass der Verwalter mit der Zustellung auch eigene Zwecke verfolgt und seine Anmeldeformulare mitschickt etc. ..

    Bindend sind die sicher nicht. Aber warum schlägst Du Deinen Kollegen nicht einfach vor, dass Ihr selbst ab sofort die Zustellungen durchführt? Ihr müßt ja nicht den Insoverwalter beauftragen. Und dann habt Ihr gleich mehrere Probleme gelöst:

    1. Ihr braucht keine wissenschaftliche Diskussion führen, ob die Personalkosten nun 1,90 € oder 1,85 € betragen, oder ob es irgendjemand in der globalen Welt z.B. in Taiwan auch für 1,20 € machen würde.

    2. Ihr beruhigt Euer Gewissen, indem Ihr dem raffgierigen Insolvenzverwalter eine mögliche Einnahmequelle klaut.

    3. Ihr mindert die Beschäftigungslosigkeit der Geschäftsstellen. Die sind bestimmt schon ganz gierig darauf, die Zustellungen selbst durchzuführen. Gerüchterweise soll das ja massig Spaß bringen. Insbesondere, da die Daten der Gläubiger ja bei Eröffnung noch nicht im Programm importiert sind. Da kann man dann so richtig mal Dateneingabe üben. Und da das bei Pebbsy sicherlich auch berücksichtigt wurde, freuen sich die Geschäftsstellen umso mehr.

    Ihr könntet natürlich auch einfach pro Verfahren X EÖ-Beschlüsse kopieren, ausfertigen, Anschreiben fertigen und diese an den Verwalter mitschicken. Dann hat er ja einen geringeren Personal- und Sachkostenaufwand. Wenn Ihr dann noch entsprechend viele Umschläge in die Tüte packt, dann kann man sicherlich 0,55 € pro Brief und vielleicht 0,20 € fürs Zukleben ansetzen und -Voila- hat man nur noch Zustellungskosten in Höhe von0,75 € ...

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    " Die Titanic wurde von Profis erbaut... Die Arche Noah aber von 'nem Amateur. Verstehen Sie, was ich meine?" (Bernd Stromberg)

  • Genau, mit den Argumenten kann ich nur gewinnen :D. Ich werde mich erstmal auf 1. stürzen: globale Welt.. Taiwan und so. Ich bin jetzt schon sehr zuversichtlich und freue mich, dass ich Mossers super Argumente in petto habe. Danke schön:wechlach:.

  • Mosser:

    Danke, du rettest meinen Freitag, den 13. :wechlach:

    Ich hab noch einen 4. Vorschlag: Wir dürfen hier nur 1,50 € pro Zustellung abrechnen. Also falls hier grad nicht zu tun ist, schickt der West-Verwalter einfach alles in´n Osten. Die machen das hier billiger. Muss ja nicht gleich Taiwan sein... :strecker

  • Mosser , das lege ich unter "Überstunden der Menschheit" ab.Ein kleiner Schönheitsfehler sei in den Tagen des Internets verziehen: das Porto für ein gewöhnlichen Brief beträgt keine 0,55 EUR mehr.

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  • Klasse Mosser !
    Jedem Rechtspfleger und jeder Rechtspflegerin sollte ohnehin einmal 6 wochen geschäftsstellentätigkeit überantwortet sein ! Ich glaub, da würd manches dann doch anders laufen.

    herrschendes Recht ist das Recht der herrschenden
    Die Philosophen haben die Welt nur unterschiedlich interpretiert, es kommt darauf an, sie zu verändern! (K.M.)
    Ich weiß, dass ich nicht weiß (Sokrates zugeschrieben); jeder der mein Wissen erfolgreich erweitert, verbreitert mein Haftungsrisiko (nicht sokrates, nur ich)
    legalize erdbeereis
    :daumenrau

  • Mosser , das lege ich unter "Überstunden der Menschheit" ab.Ein kleiner Schönheitsfehler sei in den Tagen des Internets verziehen: das Porto für ein gewöhnlichen Brief beträgt keine 0,55 EUR mehr.

    Aach, Mist, daran sieht man wohl, dass ich lange keine Zustellungen mehr selbst durchgeführt habe. 0,58 EUR. Oder ist das wieder so'n Verwaltertrick und Ihr habt die Internetseite der Post gehackt...:)?

    Na, jedenfalls habe ich hier ja mal zum Nachdenken animiert...

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  • Nachdem Graeber in ZInsO 2007 204f sich für einen Personalaufwand von 1,80 EUR (bei Sachkosten von 1,00 EUR), besinnt man sich auf ältere Veröffentlichungen, ZInsO 2005 752 und packt 4,00 EUR pro Zustellung drauf.

    Die 4,00 EUR sind jetzt festgemauert im G/G online: § 3 Rn. 297a, § 11 Rn. 143, § 13 Rn. 12 und sollen pauschal über alles gelten. Da würde ich mal sagen, nicht sachgerecht. Es dürfte doch leicht möglich sein, zu zählen, wieviele Eröffnungsbeschlüsse man zustellt und wieviele Insolvenzpläne...

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  • Kommunikation ist alles oder nix: :D

    Zwischen dem hiesigen Gericht und den Verwaltern wurde bereits im letzten Sommer auf einer Verwalterversammlung abgestimmt, dass es für die übertragenen Zustellungen jetzt auch hier 2,80 € netto, also 3,33 € brutto gibt. Leider hat der Verwalter versäumt, diese Info an uns Sachbearbeiter weiterzuleiten und außerdem auch noch die Vergütungsanträge mit eins-fuffzig brutto unterschrieben. Nü ja.... halt ein bisschen Kohle verschenkt. :cool:

    Seit Dezember letzten Jahres berechnen wir jetzt also auch die höheren Zustellungskosten.

  • muss jetzt, da das Porto jetzt 0,62 EUR beträgt, eine neue Diskussionsrunde eröffnet werden ?:D

    Ach neeeeee, lass mal gut sein. Bin doch schon froh, dass ich die zwei-achtzig netto kriege. :) Bei 0,70 € können wir dann mal anfangen. ;)

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