Hallo liebes Forum,
ich habe als Drittschuldner am 24.04. einen Beschluss des Inso-Gerichts bekommen. Der Beamte hat bereits eine gewöhnliche Vorpfändung. Ab wann muss ich den pfändbaren Betrag an den Treuhänder auskehren?
Und falls ich es nicht rechtzeitig schaffe, die vorherige Pfändung zu stoppen, bin ich als Drittschuldner in der Pflicht, das Geld vom vorherigen Gläubiger zurück zu fordern oder ist das Sache des Treuhänders?
Wer mag mir das mal erklären?
Vielen Dank für eure Hilfe
askoline