Gläubiger X bittet um Übersendung einer Ausfertigung des Erbscheins.
Der Erblasser ist verstorben im Jahr 1994.
Der vom Gläubiger (nur in Kopie) vorgelegte VB wurde zugestellt und erlassen im Jahr 2013 gegen den Erblasser.
Soll ich denen nach Einreichung der Urschrift des VBs eine Ausf. des Erbscheins übersenden ?
Ich denke, ich werde mal das Zenr. Mahngricht benachrichtigen, wie?