Hallo,
meine Erblasserin hat in Deutschland gelebt und die deutsche und polnische Staatsangehörigkeit. Der Notar hat beantragt, dass sie von ihren in Polen lebenden Kindern zu je 1/3 des Nachlasses beerbt worden ist.
Ist das korrekt so? Muss ich bei dieser Doppelstaatlerin etwas beachten?