Doppelstaatler Deutscland/Polen

  • Hallo,

    meine Erblasserin hat in Deutschland gelebt und die deutsche und polnische Staatsangehörigkeit. Der Notar hat beantragt, dass sie von ihren in Polen lebenden Kindern zu je 1/3 des Nachlasses beerbt worden ist.
    Ist das korrekt so? Muss ich bei dieser Doppelstaatlerin etwas beachten?

  • Es gilt Art. 25 EGBGB iVm. Art. 5 I Satz 2 EGBGB....und ob die Erbfolge richtig ist, kann man mit deinen Angaben leider nicht sagen :)

    -------------------------:aktenEine wirklich gute Idee erkennt man daran, daß ihre Verwirklichung von vorn herein ausgeschlossen erschien. (Albert Einstein):gruebel: ------------------------------------

    Nachlass-Kanzlei / Büro für gerichtliche Pflegschaften / Nachlasspflegschaften, Nachlassverwaltungen, Testamentsvollstreckungen, Nachlassbetreuungen /
    Nachlasspfleger Thomas Lauk - http://www.thomaslauk.de

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!