Ich finde, dass der Beschluss nicht passt. Bei dem Beschluss ging es um etwas ganz anderes, nämlich um angeheftete Anlagen.
Vorliegend geht es um eine Person, die unter dem Namen festgestellt werden könnte. Ggfs. müsste der DS hier überprüfen, ob die Anschrift mit einer vorherigen Anschrift übereinstimmt. Und das ist, denke ich, heute wohl kein Problem.
Ich bekomme auch viele Pfändungen bei denen die Anschrift nicht richtig ist. Das heißt aber nicht, dass die Anschrift im PfÜB falsch ist. Oft werden Adressänderungen auch uns nicht angezeigt. Also sind alle Angaben im PfÜB richtig, nur meine Daten nicht