Guten Morgen,
folgendes Problem:
Wir haben mal wieder einen Mandanten, der seine Kostenrechnungen nicht bezahlt.
Es sind mehrere Kostenrechnungen aus verschiedenen Akten. In den einzelnen Rechnungen sind außergerichtl. Gebühren, Gebühren für MB + VB und dann noch teilweise Kosten der Zwangsvollstreckung.
Kann ich alle Kostenrechnungen zusammenfassen und hierüber Mahnbescheid beantragen oder muss ich jede einzelne Position auseinanderfieseln und darf nur wg. der außergerichtlichen Gebühren Mahnbescheid beantragen, wg. der gerichtl. Gebühren Antrag nach § 11 RVG stellen und wg d. Kosten der Zwangsvollstreckung (Gebühren und GV-Kosten, Gerichtskosten) beim Vollstreckungsgericht Festsetzung nach § 11 RVG beantragen?
Müssen gerichtl. und außergerichtl. Gebühren getrennt geltend gemacht werden? Gibt es hierzu eine gesetzliche Vorschrift? Konnte nichts finden...
DANKE!