In einer Nachlasspflegschaft steht demnächst ein Hausverkauf an.
Leider ist das Haus der einzige Nachlass, es dürfte aber nach dem Verkauf trotz Abzug div. Verbindlichkeiten noch was übrig bleiben. Die Interessenten rennen uns die Bude ein...
Der Nachlasspfleger hat vorgeschlagen, ein Wertgutachten über den Gutachterausschuss des Katasteramt seitens des Gerichts in Auftrag zu geben, da dies kostenfrei wäre.
Hat das schonmal jemand gemacht ???
Ich finde,
1. gilt das m.E. doch nur für Sozialbehörden (bei Heimkosten-Übernahmen und so), und
2. wenn ich schon weiß, dass es zahlreiche Interessenten gibt, will ich eigentlich auch ein "richtiges", und kein Kurzgutachten.
Nur: Wer zahlt das, wenn kein flüssiger Nachlass da ist ?
Ich hatte die Idee, ein Darlehn hierfür aufzunehmen, fand der Nachlasspfleger aber nicht so toll .
Danke schonmal...