Lt. ZPO Kommentar ist das Amtsgericht - Rpfl. der belegenen Sache für die Bestellung des Sequesters nach § 848 ZPO zuständig.
Was ist die Rechtsfolge, wenn der Sequester durch ein unzuständiges Gericht bestellt wurde? Unwirksam?
(Also Grundstück ist beim AG A und der Rpfl. des AG B erläßt PfÜB und macht die Sequesterbestellung gleich mit)