Im Grundbuch ist die X-GmbH als Eigentümer eingetragen. Alleiniger Gesellschafter und Geschäftsführer der X-GmbH ist A.
B, die Ehefrau des A, hat aufgrund einer General-und Vorsorgevollmacht des A namens der X-GmbH für die S-Bank eine Grundschuld bestellt und hat jetzt die Eintragung der Grundschuld im Grundbuch beantragt.
In der beurkundeten General-und Vorsorgevollmacht ist u.a. bestimmt:
Diese Vollmacht umfasst auch die Bevollmächtigung zum Handeln für alle Gesellschaften, an denen der Vollmachtgeber heute und künftig beteiligt ist.
Kann die Grundschuld eingetragen werden ?