Guten Morgen,
ich hatte folgenden Fall noch nicht:
Heute kommt ein Sohn, dessen Eltern beide nacheinander verstorben sind.
Erst Vater, der testamentarisch von der Ehefrau beerbt wurde und dann die Mutter, die aufgrund gesetzlicher Erbfolge von dem Sohn beerbt wurde.
Kann/Muss/Soll ich alles in einen Antrag mit auch nur einer eV stecken? Müssen zwei Erbscheine erteilt werden? Kann auch nur einer erteilt werden?
Kostenauswirkungen?
Vll kann mir jmd mit mehr Erfahrung einen Tip geben =) ... bis 10:00 Uhr
Merci