Guten Morgen,
meine Geschäftsstellen sind sich uneins darüber, ob man einer Ausschlagung, die man für ein anderes Gericht aufnimmt, ein VI oder ein I Aktenzeichen vergibt. Da ich noch neu im Dienst bin und im Studium nichts zur Aktenordnung gelehrt wurde, wollte ich mal hier fragen, ob sich jemand damit auskennt? Wäre für Rätschläge bzw. Hinweise, wo ich die Lösung suchen kann, dankbar