Genehmigung für Kraftloserklärung bzw. EV

  • Nach Bemühung der Suchfunktion finden sich hier schon 2 Themen, die allerdings etwas älter sind, und beide kurz abhandeln, dass es kein Genehmigungstatbestand ist:

    https://www.rechtspflegerforum.de/showthread.php…tloserkl%E4rung

    https://www.rechtspflegerforum.de/showthread.php…tloserkl%E4rung

    Da beide schon etwas älter sind, wollte ich trotzdem nochmal nachfragen:
    Die Nachlasspflegerin beurkundet die EV beim Notar und stellt darin einen Antrag auf Erlass eines Ausschließungsbeschlusses, also die Kraftloserklärung des Grundschuldbriefs, der nicht mehr aufzufinden ist.

    Ich hab von Grundbuchrecht nicht (mehr) ganz so viel Ahnung, aber könnte das GBA jetzt eine nachlassgerichtliche Genehmigung verlangen? Ich habe die Kommentierung des 1821 I Nr. 2 BGB gelesen und komme zu dem gleichen Ergebnis wie in den 2 oben verlinkten Threads, keine Genemigungserfordernis.

    Problem ist nun aber unter Umständen das GBA, denn ich denke, wenn der Antrag "einfach so" durchgegangen wäre, hätte ich ihn nicht zur Genehmigung auf dem Tisch. Kann man also eine Genehmigung verlangen oder ist das Unsinn?

    Ich würde der Nachlasspflegerin und dem Notar jetzt schreiben, dass keine Genemigungserfordernis vorliegt, wie handhabt ihr das?

  • Nachfrage:

    Ist der verstorbene Erblasser, für den die NLP besteht, der Grundschuldgläubiger (ggf. Eigentümergrundschuld) oder der Eigentümer des Grundstücks auf dem die GS lastet?

    Egal...ich meine, dass für die Kraftloserklärung eines Grundschuldbriefes keine Genehmigung erforderlich ist.....und das würde ich dem Antragsteller so mitteilen.

    https://www.rechtspflegerforum.de/showthread.php…ll=1#post682129

    -------------------------:aktenEine wirklich gute Idee erkennt man daran, daß ihre Verwirklichung von vorn herein ausgeschlossen erschien. (Albert Einstein):gruebel: ------------------------------------

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  • Danke, hab ich jetzt getan. Das Recht ist ein Fremdrecht von einer Bausparkasse und der Brief ist halt verloren gegangen. Im Zweifelsfall werd ich auch gerne selbst im hauseignenen GBA anrufen und sagen, dass es keine Genehmigungserfordernis gibt :cool:

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